Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
Active
•0411.600.197
Adresse
5 Steffeshausen, 4790 Burg-Reuland
Création
15/10/1971
Informations juridiques
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
Numéro
0411.600.197
Forme juridique
Association sans but lucratif
Numéro de TVA
BE0411600197
EUID
BEKBOBCE.0411.600.197
Situation juridique
Dissolution volontaire – liquidation • Depuis le 20/03/2007
Activité
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
Code NACEBEL
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Finances
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
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Dirigeants et représentants
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
1 dirigeant ou représentant
Anciens dirigeants
Qualité : Liquidateur
Depuis le : 20/03/2007
Jusqu'au : 26/05/2012
Cartographie
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
Documents juridiques
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
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Comptes annuels
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
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Établissements
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
0 établissements
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Publications
Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
2 publications
Rubrique Fin
30/03/2007
Description : Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde
bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt
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Geselischaftsiame: Carmel-Eremitage Sancta Maria Steffeshausen
Rechtsform Vereinigung ohne Erwerbszweck
Sıtz 4790 Burg-Reuland - Steffeshausen 5
Unternehmensnr 411600197
Gegenstand AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - AUFLÖSUNG - BEZEICHNUNG EINES LIQUIDATORS
der Urkunde :
Aus dem Protokoll der ausserordentlichen Generalversammiung der Vereinigung ohne Erwerbszweck “Carmel-Eremitage Sancta Maria Steffeshausen” vom 20.03 2007 geht folgendes hervor:
I. Die Versammlung beschließt, dass die Vereinigung ab dem 20 03 2007 aufgelöst ıst und die Liquidation somit eroffnet wırd
I. Die Versammlung bezeichnet als Liquidator : Herrn Paul SCHOONBROODT, wohnhaft ın Burg-Reuland — Steffeshausen 5, Die Versammlung beschließt, dass dieses Mandat unentgeltlich ausgeübt wird
HI Der Liquidator hat die weitestgehenden Befugnisse. Er kann alle Verfugungs- und Verwaltungs- handtungen im Rahmen der Liquidation alleine durchführen, ohne vorab nochmals eine Zustimmung der Generalversammlung beantragen zu müssen.
Dem Liquidator wırd ausdrucklich dıe Genehmigung erteilt, die wıe folgt katastrıerte Immobilie zu verkaufen: GEMEINDE BURG-REULAND — GEMARKUNG 1 (REULAND)
ein Haus auf und mit Grundstück gelegen in Burg-Reuland 143, katastnert Flur G, Nummer 25 A, Haus,; groß 16,81 Ar
Außerdem wird dem Liquidator Vollmacht zur Unterzeichnung der im Anschluss an vorliegender, Generalversammlung zu veröffentlichenden Dokumente erteilt.
IV Die Versammlung beschließt, dass dıe Netto-Aktiva der Liquidation beziehungsweise die verbleibenden Guter der Vereinigung gemaß Kapıtel VI der Satzung folgender Vereinigung ohne Gewinnerzietungsabsicht zugefuhrt werden: „Katholische Vereinigung St Pıus V Steffeshausen‘.
Fur analytischen Auszug:
Paul SCHOONBROODT, Sekretar und Liquidator
Gleichzeitig hinterlegt: Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung.
ten See des Teils B angeben Auf. der Vorderseite Name und Ligenschafl des beurkundenaen Notars oder der Personen jez. berecht ot sına der Verem oder die
Keele Name ung Lnrerzeionnung
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Statuts
28/12/2004
Description :
aa “ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde
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Gesellschaftsname
(voll ausgeschneben): Carmel-Eremitage Sancta Maria Steffeshausen
Rechtsform Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht
Sıtz 4790 Burg-Reuland Steffeshausen 5
Unternehmensnr 411 600 197
Gegenstand Abänderung der Satzung
der Urkunde :
Text: ABGEÄNDERTE SATZUNG
KAPITEL I. BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER
‚Artikel 1: Bezeichnung
Die Bezeichnung der Vereimgung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet‘ Carmel-Eremitage Sancta Maria, Steffeshausen
Artikel 2, Sitz
Der Sitz der Go. tstin 4790 Burg-Reuland Steffeshausen 5
Artikel 3 Gegenstand
Die V. o G hat als Zielsetzung die Forderung der katholischen Tradition, wie sie bis 1958 in Ubung war Das Haus, ihr Eigentum, gelegen in Reuland Nr. 143, ist als Klösterchen eingerichtet Es bietet gegebenenfalis einer Gemeinschaft von Schwestern die Möglichkeit, auf Anfrage und unter Einhaltung einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Verwaltungsrat, dort zu wohnen. Einstweilen dient das Haus als Einsiedelel, Im Sinne der Missionstatigkeit unterstutzt die V o G, nach Moglichkeit Vereine oder Gruppen, die ebenfalls der Bewahrung der katholischen Tradition verpflichtet sind.
Artikel 4, Dauer
Die V.o G wird ab dem heutigen Tag auf unbefnstete Dauer fortgesetzt.
KAPITEL Il. MITGLIEDER
Artikel 5: Mitglieder =»
Die Vereinigung besteht aus effektiven Mitgliedern.
Die Anzahl Mitglieder ıst unbegrenzt Sie darf jedoch nıcht weniger als drei betragen
Eine Person, die der Veremigung beitreten möchte, richtet einen schriftichen Antrag an den Verwaltungsrat, Dieser kann den Antrag annehmen oder ablehnen, ohne eine Begründung für die Ablehnung mitteilen zu mussen,
Die Mitglieder sınd von Rechtswegen der vorliegenden Satzung und der eventuellen inneren Ordnung unterworfen, welche die Generalversammiung mit einfacher Stimmenmehrheit festiegen kann. Jedes Mitglied verfügt über eın e Stimme. Es kann eınem anderen Mitglied schriftliche Vollmacht erteilen und sich von ihm vertreten lassen Es kann nur eine Vollmacht erteilen.
Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat seinen Austritt erklaren.
Der Ausschluß eınes Mitgliedes kann nur durch die Generalversammlung mit 34 der abgegebenen Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, nach Anhorung des Betrroffenen, ausgesprochen werden Ein ausscheidendes oder ausgeschiossenes Mitglied sowie die Erben und Rechtsnachfolger konnen keinerlei Anspruch auf das Vermogen der V.o G geltend machen.
Bitte auf der letzten Seite des Teils R angeben Aufder Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenrten Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenuber, zu vertreten Aufder Ruckseite Name und Unterzeichnung
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Belgisch
Staatsblad
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Annexes
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KAPITEL II GENERALVERSAMMLUNG
‚Artikel 8° Generalversammlung
Die Generalversammlung ıst das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zuständig für: 1) die Änderung der Satzung;
2) dıe Bestellung und Abberufung der Verwalter,
3) die den Verwaltern zu erteilende Entlastung;
4) die Billigung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses;
5) die Aufnahme neuer Mitglieder;
6) den Ausschluß eines Mitgliedes;
7) die freiwillige Auflösung der Vereinigung;
8) alle Beschlüsse, dıe über die Grenzen der Befugnisse des Verwaltungsrates laut der Satzung und des Gesetzes hinausgehen;
9) auf Vorschlag des Verwaltungsrates kann die Versammlung über die Annahme einer inneren Ordnung abstimmen,
10) die Generalversammlung faßt die Beschlusse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichhett gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmungsmodalitaten entsprechen denen, die durch das Gesetz vom 27. Junı 1921 vorgesehen sind.
‚Artikel 9. Einberufung
Im Februar findet jedes Jahr die Generalversammlung statt
Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied acht Tage vor dem Versammlungstermin zugesandt wird Dann werden die Tagesordnung, Ort und Zeit für die Versammiung angegeben.
Artikel 10. Tagesordnung
Auf Antrag von % der anwesenden Verwaltungsmitglieder darf dıe Versammlung uber Purikte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend den Ausschluß eines effektiven Mitgliedes, die Auflösung, den Jahresabschluß, den Haushaltsplan und die Satzungsänderungen.
‚Artikel 11° Protokolle der Generalversammlung
Am Sitz der Vereinigung wird ein Protokollregister geführt und aufbewahrt, worin die Beschlüsse der Generalversammlung festgehalten werden. Sie werden vom Präsidenten und vom Sekretär unterzeichnet. Mitglieder konnen von den Beschlüssen der Generalversammlung Kenntnis nehmen, indem sie entsprechende Protokollauszüge beantragen
Abschriften und Auszuge der Beschlusse werden durch den Präsidenten und den Sekretär unterzeichnet.
KAPITEL IV VERWALTUNG
Artikel 12: Verwaltungsrat
Die Vereinigung wird ven einem Verwaltungsrat geleitet, der wenigstens aus drei Mitgliedern besteht. Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus Der Verwaltungsrat wird wenigstens einmal im Jahr vom Präsidenten zu einer Sitzung eingeladen.
Der Verwaltungsrat tagt auf Einladung des Präsidenten oder auf Einladung durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist beschlußfahig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt
Jeder Verwalter kann bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung beauftragen und an seiner Stelle abstimmen lassen.
Über jede Sitzung des Verwaltungsrates wird ein Protokoll angefertigt, das durch den Präsidenten und den Sekretär unterzeichnet wird.
‚Artikel 13: Täglıche Verwaltung
Die tägliche Verwaltung wird von eınem Mitglied des Verwaltungsrates oder dem Präsidenten geführt, dıe somit das Recht haben, einzeln zu unterschreiben.
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Beigischen
Staatsblatt
vorbehalten
V
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-28/12/2004-
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Teil B : Forisetzung
KAPITEL V: VERTRETUNG, HAFTUNG
Artikel 14: Vertretung der Vereinigung
Für alle Handlungen ist der einstimmige Beschluß des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich Die * ereinigung wird Dritipersonen gegenüber vom Präsidenten und dem Sekretär rechtmäßig vertreten. Diese : ersonen brauchen keinen vorherigen Beschluß des Verwaltungsrates nachzuweisen. : Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persönliche Verpflichtung : * ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates. :
Artikel 15: Jahresabschluß, Haushaltsplan
Jedes Jahr werden am 31. Dezember die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat | "abgeschlossen Dieser wird einen Bericht über die Tätigkeiten der Vereinigung sowie den Jahresabschluß und. Haushaltsplan des nachfolgenden Geschäftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt Berichte werden der. rdentlichen Generalversammlung im Laufe des Monats Februar zur Genehmigung vorgelegt. : Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes.
KAPITEL VI: AUFLÖSUNG
, im Falle der freiwilligen Auflösung wırd die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen » ‘und ihre Befugnisse festsetzen Das verbleibende Netto-Guthaben nach Tilgung der Schulden wird vorrangig: ‘der V.oG@. "Katholische Vereinigung St Pius V Steffeshausen‘ zukommen; es sel denn die, Generalversammlung würde beschließen, daß das Netto-Guthaben einer anderen von ihr zu bezeichnenden . ! ' Vereinigung mit gleichartiger Zielsetzung zugeführt wird.
KAPITEL Vil: SCHLUSSBESTIMMUNG
Die Gestze vom 27. Juni 1921 und vom 2 Mai 2002 fur die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht , sind maßgebend für alles, was in der vorliegenden Satzung nicht erwähnt ist
Unterschnften:
Der Sekretar Der Prasident:
Paul Schoonbroodt Bernard Sproten
Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben * Auf der Vorderseite Name und Elgenschaft des beurkundendon Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sınd der Verem oder die slıftung Dritten gegenüber, zu vertreten
Auf der Rückseite . Name und Unterzeichnung
Informations de contact
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