FREUNDESKREIS DES ZENTRUMS FÜR FÖRDERPÄDAGOGIK EUPEN
Active
•0417.024.774
Adresse
26 Monschauer Strasse, 4700 Eupen
Création
19/01/1977
Informations juridiques
FREUNDESKREIS DES ZENTRUMS FÜR FÖRDERPÄDAGOGIK EUPEN
Numéro
0417.024.774
Forme juridique
Association sans but lucratif
Numéro de TVA
BE0417024774
EUID
BEKBOBCE.0417.024.774
Situation juridique
Situation normale • Depuis le 19/01/1977
Activité
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Code NACEBEL
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Finances
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Dirigeants et représentants
FREUNDESKREIS DES ZENTRUMS FÜR FÖRDERPÄDAGOGIK EUPEN
16 dirigeants et représentants
Qualité : Administrateur
Depuis le : 03/02/2022
Qualité : Administrateur
Depuis le : 03/02/2022
Qualité : Administrateur
Depuis le : 28/08/2014
Qualité : Administrateur
Depuis le : 03/02/2022
Qualité : Administrateur
Depuis le : 04/03/2004
Qualité : Administrateur
Depuis le : 03/02/2022
Qualité : Administrateur
Depuis le : 03/02/2022
Qualité : Administrateur
Depuis le : 03/02/2022
Anciens dirigeants
Qualité : Administrateur
Depuis le : 04/03/2004
Jusqu'au : 03/02/2022
Qualité : Administrateur
Depuis le : 04/03/2004
Jusqu'au : 03/02/2022
Chargement des dirigeants et représentants...
Cartographie
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Publications
FREUNDESKREIS DES ZENTRUMS FÜR FÖRDERPÄDAGOGIK EUPEN
4 publications
Démissions, Nominations, Statuts
28/11/2022
Description : Mod DOG 19.01
Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei
in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist meters:
fet tnt, Lat At
des Unternehmensgerichts | EUPEN |
MR 17. Mo, 22 der Graffier Kanzlei
7 Unternehmensnr. : 417 024 37% Gesellschaftsname
(voll ausgeschrieben) : Freundeskreis des Zentrums für Förderpädagogik (abgekürzt): Freundeskreis ZFP
Rechtsform : GOV
Voliständige Anschrift
des Sitzes: Monschauerstrasse 26, 4700 Eupen
Gegenstand
der Urkunde : Verschiedene Änderungen
- Kapitel 2, Artikel 9, wir möchten den folgenden Satz hinzufügen:
"Mitglieder, deren Arbeitsverhältnis im ZFP beendet haben, können weiterhin ehrenamtliche
Mitglieder bleiben”
- Kapitel 3, Artikel 14: Mitgliedsbeiträge: der ganze Kapitel muss gestrichen werden, es gibt keine Mitgliedsbeiträge mehr.
- Kapitel 9, Artikel 38: Verschiedenes, Verwaltungsrat
Anlässlich der Verwaltungsratssitzung vom 28.Juni 2022 setzt sich der Verwaltungsrat wie folgt zusammen
Heinen Vincent, Präsident, Chemin du Val, 8 in 4960 Malmedy,
Roth Anita, Kassiererin, im Peschgen 15 in 4700 Eupen
Zilles Djamita, 2.Kassiererin, Hochstrasse 122 in 4700 Eupen
De La Sotilla, Sekretärin, Auf der Roll 49 in 4700 Eupen
Rauw Cindy, Rue Antoine 19 A in 4950 Weismes
Kaiser Marianka, Aachenerstrasse 314 in 4701 Kettenis
Arras Kim, Walk 49 in 4950 Weismes
Creutz Sonja, Allée Ma Campagne, 11, 4840 Welkenraedt
Ausgeschieden sind Rennertz Denise, Fransolet Michele,Fickers Kurt, Kringels Ludwig und Burton Chantal
Vincent Heinen, Prasident
Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Aufder Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der. x Personen, die dazu ermächtigt sind, die Juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Auf der Rückseite: Name und Unterschrift (die gilt nicht für Urkunden vom Typ
~ Mitteilung).
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/11/2022 - Annexes du Moniteur belge
Dénomination, Démissions, Nominations, Statuts
27/11/2014
Description : MOD 3,2
Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den
Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist
itn en der Kanzlei
des riance'ssrichts EUPEN
MMK al, om | | BELGISCH BTAATSRLA ES oretiekanziei
L Unternehmensnr : 4170.247.74
Name der Vereinigung / Stiftung / Organism
(ausgeschrieben) : Freundeskreis des Instituts der Deutschsprachigen
Gemeinschaft für Sonderunterricht
(abgekürzt): IDGS :
Rechtsform: V.O.G
Sitz: Monschauerstraße 26 4700 Eupen
Gegenstand
der Urkunde : Statutenänderung, Rücktritt und Neuernennung
Kapitel |: BEZEICHNUG ‚SITZ , GEGENSTAND , DAUER
| Artikel 1 : Bezeichnung
: Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nennt sich" Freundeskreis des Zentrum für Förderpädagogik, ! Eupen"
; , abgekürzt Freundeskreis des ZFP EupenVoG.
Alle Unterlagen, Dokumente, Anzeigen, Veröffentlichungen und sonstige Schriften, welche von der : Vereinigung ausgehen, tragen die Bezeichnung „Freundeskreis des ZFP Eupen"
Artikel 2 : Sitz der Vereinigung
Der Sitz der Vereinigung befindet sich in Monschauer Straße 26 4700 Eupen. Der Sitz der Vereinigung kann nur durch Beschluss der Generalversammlung verlegt werden. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen (Belgien)
Artikel 3 : Zielsetzung
Zielsetzung der Vereinigung ist:
SA
»Die Förderung der kulturellen Aktivitäten der Schüler
«Die Anschaffung von Rohstoffen für den Bastel-, Werk und Kochunterricht «Die Verbesserung der Lehrmittel
«Die finanzielle und materielle Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Freiluftklassen Die Unterstützung in sozialen Fällen
«Die Organisation von Festen
* Ereigniskasse
§B
«Die Förderung von körperlichen Aktivitäten, Sport und Leben im Freien für die Kinder mit einer Behinderung «Die Förderung von gemeinsamen sportlichen Aktivitäten zwischen Schülern mit einer Beeinträchtigung und, Schülern ohne Behinderung ‘
»Die Organisation und finanzielle Unterstützung des therapeutischen Reitens
anne
Die Gesellschaft kann sich im Rahmen der Verwirklichung ihrer Ziele an bestehende Fachverbände und überörtliche Interessengemeinschaften anschließen.
Sie kann sämtliche Handlungen vornehmen, die direkt oder indirekt in Verbindung zum Vereinigungszweck stehen. Sie kann dabei jede Tätigkeit und Handlung übernehmen oder durchführen, die diesem Zweck dienlich ist.
Die Gesellschaft verfolgt weder direkt noch indirekt politische Ziele.
Artikel 4 : Dauer
Bitte aut der letzten Seite des Teils B angeben ' Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermächtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber zu vertreten.
Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/11/2014 - Annexes du Moniteur belgeMOD 3.2
Kapitel Il : MITGLIEDSCHAFT, AUFNAHME, AUSTRITT, AUSSCHLUSS,
HAFTUNG, MITGLIEDERREGISTER
Artikel 5 ; Effektive Mitglieder- angeschlossene und ehrenamtliche Mitglieder — Mindestanzah! Mitglieder Die Vereinigung besteht aus effektiven, angeschlossenen und ehrenamtlichen Mitgliedern, Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darf nicht weniger als drei betragen.
Lediglich die effektiven Mitglieder genießen die vollständigen vom Gesetz oder der Satzung zugestandenen Rechte,
Artikel 6 ; Mitgliedschaft
Effektive Mitglieder der Vereinigung sind alle Personalmitglieder des ZFP Eupens, Angeschlossene oder ehrenamtliche Mitglieder können Personen werden, die sich namhafte Verdienste erworben haben im Besonderen durch materielle oder moralische Unterstützung des ZFP Eupens,
Artikel 7 ; Aufnahme neuer effektiver Mitglieder
Um effektives Mitglied der Vereinigung zu werden, hat jede natürliche, juristische oder öffentliche Person die Satzungen der Vereinigung zu beachten, sich für die Zielsetzung und Aktivitäten der Vereinigung zu interessieren sowie aktiv an den Tätigkeiten der Vereinigung teilzunehmen. Die Aufnahme neuer effektiver Mitglieder wird gültig durch deren Unterschrift im Mitgliederregister, ab dem Datum der Eintragung. Der Verwaltungsrat hat in den gesetzlich, vorgeschriebenen Formen und Fristen die Aufnahme neuer effektiver Mitglieder In das Mitgliederregister einzutragen sowie die Akte der Vereinigung beim zuständigen Gericht zu vervollständigen. .
Artikel 8: Aufnahme angeschlossener und ehrenamilicher Mitglieder
Um angeschlossenes oder ehrenamtliches Mitglied der Vereinigung zu werden hat jede natürliche, juristische oder Öffentliche Person die Satzungen der Vereinigung zu beachten, sich für die Zielsetzung und Aktivitäten der Vereinigung zu interessieren sowie die Zielsetzungen und Aktivitäten zu unterstützen. Jeder Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich beim Verwaltungsrat einzureichen. Die Generalversammlung kann Mitglieder, die der Vereinigung hervorragende Dienste leisten, den Titel eines Ehrenmitgliedes erteilen.
Artikel 9 : Austritt
Der Austritt aus der Vereinigung erfolgt automatisch, sobald das Arbeitsverhältnis im ZFP Eupen beendet ist. .
Der Austritt eines effektiven Mitgliedes wird gültig durch die Unterschrift des ausgetreten Mitgliedes im Mitgliederregister, ab dem Datum dieser Eintragung. Der Verwaltungsrat hat in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen den Austritt eines effektiven Mitgliedes in das Mitgliederregister einzutragen sowie die Akte der Vereinigung beim zuständigen Gericht zu vervollständigen.
Der Austritt aus der Vereinigung bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft eines angeschlossenen oder ehrenamtlichen Mitgliedes wird gültig durch die Bestätigung des Verwaltungsrates bezüglich des Austrittes bzw. der Kündigung.
Artikel :10 Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn eine grobe Verletzung der Interessen der Vereinigung oder ihrer Satzungen vorliegt. Der Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes ist mit einer2/3 Mehrheit der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder durch die Generalversammlung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Ausschluss muss das betreffende Mitglied immer vom Verwaltungsrat angehört werden, der der Generalversammlung dann das Protokoll der Erklärungen und Tatsachen vorlegt. Der Beschluss der Generalversammlung ist dem betreffenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen Der Verwaltungsrat hat in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen den Ausschluss von Mitgliedern in das Mitgliederregister einzutragen sowie die Akte der Vereinigung beim zuständigen Gericht vervollständigen.
Der Verwaltungsrat kann die Mitgliedschaft der Mitglieder, denen sich schwere Verletzungen der Gesetze oder der Satzung vorgeworfen wird.
Artikel 11 : Ansprüche der ausgeschiedenen Mitglieder
Ausgeschiedene Mitglieder, sei es infolge eines freiwilligen Austritts oder eines Ausschlusses, haben keinerlei Recht auf Vermögensteile der Vereinigung. Sie können keine Kontenabrechnungen, Inventaraufnahmen oder Versiegelungen verlangen.
Gleiches gilt im Fall der Rechtsnachfolge eines ausgeschiedenen, ausgeschlossenen oder verstorbenen Mitgliedes in Bezug auf dessen Rechtsnachfolger.
Artikel 12: Haftung der Mitglieder
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/11/2014 - Annexes du Moniteur belgeMOD 3,2
Sie haften nicht für die Verbindlichkeiten der Vereinigung.
Artikel 13: Mitgliederregister
Am Sitz der Vereinigung sowie in der Kanzlei des zuständigen Gerichtsbezirkes wird ein Mitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vornamen und Domizil bzw. im Falle von juristischen und öffentlichen Personen die Bezeichnung, Rechtsform und den Gesellschaftssitz anführt. Der Verwaltungsrat achtet darauf, dass alle Abänderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in das Mitgliederregister aufgenommen und in die Akte der Vereinigung beim zuständigen Gericht eingetragen werden.
KAPITEL Ill: MITGLIEDSBEITRÄGE
Artikel 14: Mitgliedsbeitrage
Die effektiven und angeschlossenen Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der von der Generalversammlung festgelegt wird.
Der Höchstbeitrag darf 30,00 € nicht überschreiten.
KAPITEL IV: GENERALVERSAMMLUNG
Artikel 15: Zusammensetzung der Generalversammlung
Die Generalversammiung setzt sich aus allen effektiven Mitgliedern der Vereinigung zusammen.
Artikel 16: Befugnisse der Generalversammiung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zuständig für:
Odie Änderung der Satzung
Odie Ernennung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder
Odie jährlich Ernennung und Abberufung von zwei Kassenrevisoren, die mit der finanzielien Prüfung der Geschäftsführung des Verwaltungsrates beauftragt werden.
Odie Ernennung und Abberufung von Kommissaren
Odie den Verwaltern und Kommissaren zu erteilende Verfügung.
Odie Billigung des Haushaltsplan und des Jahresabschlusses
Odie freiwillige Auflösung der Vereinigung
Ddie eventuelle Verlegung des Sitzes der Vereinigung
Dden Ausschluss eines Mitgliedes
Odie Umwandlung der Vereinigung
Odie eventuelle Verlegung des Sitzes der Vereinigung
Dalle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen,
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesendem Mitglieder gefasst. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von Ihnen verfügt über eine Stimme. Die Abstimmungsmodalitäten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind,
Artikel 17: Einberufung
Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet im Laufe des ersten Quartals statt,
Es kann so oft eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist.
Eine außerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn : 1, wenn mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Der Antrag hat dem Präsidenten des Verwaltungsrates schriftlich zuzugehen. Die von diesen Mitgliedern beantragte Tagesordnung hat beigefügt zu werden. Diesem Wunsch auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung ist innerhalb eines Monats stattzugeben.
2, jedès Mal, wenn der Verwaltungsrat dies im Interesse der Vereinigung für erforderlich hält. Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Kalendertage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.
Den Vorsitz der Generalversammlung führt die Vorsitzend des Verwaltungsrates oder, bei dessen Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates oder bei dessen Verhinderung, das älteste anwesende Verwaltungsrat Mitglied
Artikel 18 ; Beschlussfassung
Die Generalversammlung kann nur über Punkte beraten und entscheiden, die auf der Einladung zur Generalversammlung vermerkten Tagesordnung ausgeführt sind, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen, Auf Antrag 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/11/2014 - Annexes du Moniteur belgeMOD 3.2
auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht fiir Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflösung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsänderungen, Alle ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen.
Sollte die Generaiversammlung nicht beschlussfähig sein, wird eine zweite Generalversammlung frühestens 15 Tage später einberufen. Diese zweite Generalversammlung ist beschlussfähig, ungeachtet der Anzahl anwesender oder vertretender stimmberechtigter Mitglieder.
Alle Beschlüsse der ordentlichen und auferordentlichen Generalversammlungen werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenden stimmberechtigten Mitglieder, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen. Bei Stimmgleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Generalversammiung ausschlaggebend.
Jedes effektive Mitglied hat eine Stimme. Angeschlossene und ehrenamtliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Sie können den Satzungen der Generalversammlung jedoch mit beratender Stimme beiwohnen.
Artikel 19: Vollmachten
Jedes Mitglied der Generalversammlung kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss selbst Mitglied der Generalversammlung sein.
Die Bevollmächtigung hat schriftlich zu erfolgen. Jedes Mitglied darf nur eine Bevollmächtigung wahrnehmen.
Artikel 20 : Protckoll der Generalversammlung
Von jeder Generalversammlung wird ein Protokoll erstellt, welches insbesondere die Beschlüsse der Generalversammlung festhält. Das Protokoll sowie die Auszüge aus den Protokollen werden durch „den Vorsitzenden der Generalversammlung und ein Verwaltungsratsmitglied unterschrieben.
Alle Satzungsabänderungen haben beim Sitz der Vereinigung zuständigen Gericht offengelegt zu werden. Gleiches gilt für die Ernennungen, Abberufungen oder Rücktritte non Verwaltungsratsmitgliedern, Geschäftsführern oder besonderer Bevollmächtigter.
KAPITEL V : VERWALTUNG
Artikel 21: Verwaitungsrat- Zusammensetzung
Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens 3 Mitgliedern besteht; diese werden von der Generalversammlung für eine unbestimmte Dauer gewählt und können zu jeder Zeit von ihr abberufen werden,
Wiederwahl ist möglich,
Das Verwaltungsratmandat ist unentgeltlich.
Artikel 22: Vakanz
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes wird dieses durch das stellvertretende Mitglied in seiner Funktion ersetzt. Die nächste darauffolgende Generalversammlung wählt und ernennt ein neues Verwaltungsratmitglied.
Artike] 23: Befugnisse des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat hat die weitgehendsten Befugnisse zur Verwirklichung des Vereinigungsziels. Zu seiner Zuständigkeit gehören all jene Geschäfte, die das Gesetz oder die vorliegenden Satzungen nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten.
Artikel 24: Präsidium
Der Verwaltungsrat wählt mit einfacher Stimmenmehrheit, unter seinen Mitgliedern das Präsidium. Ihm gehören ein Vorsitzender und ein stelivertretender Vorsitzender, ein Schriftführer und ein stellvertrstenden Schriftführer, ein Kassenführer und ein stelivertretenden Kassierer, sowie zwei Berater (für Kultur und Sport) zur Verwirklichung der Ziele, erwähnt in Art,38A und Art, 3$ B.
Bei Verhinderung des Vorsitzenden übt der stellvertretende Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung das älteste Verwaltungsratsmitglied die Funktion des Vorsitzenden aus,
Artikel 25: Sitzungen des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat tritt jedes Mal dann auf Einladung seines Vorsitzenden oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern zusammen, wenn es die Interessen der Vereinigung erfordert, Er tritt jedoch mindestens 1 x pro Jahr zusammen. Die Einladungen zu den Sitzungen sind mindestens 8 Kalendertage vor der Sitzung mit einfacher Einladung an alle Verwaltungsratsmitglieder zu richten, Die Einladungen enthalten die Punkte der Tagesordnung.
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/11/2014 - Annexes du Moniteur belgeMOD 3,2
Die Einberufung des Verwaltungsrates ist ebenfalls zwingend, wenn dies von mindestens zwei Verwaltungsratsmitgliedern gewünscht wird, Der entsprechende Antrag hat schriftlich beim Vorsitzenden des Verwaltungsrates eingereicht zu werden, Diesem Wunsch auf Einberufung einer Verwaltungsratssitzung ist innerhalb von 15 Tagen stattzugeben.
Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung, das älteste anwesende Verwaltungsratsmitglied.
Artikel 26 : Beschlussfassung
Der Verwaltungsrat kann nur über Punkte beraten und entscheiden, die in der auf der Einladung auf Verwaltungssitzung vermerkten Tagesordnung aufgeführt sind. In dringenden Fällen kann der Verwaltungsrat auch durch mehrheitlichen Beschluss der anwesenden oder vertretenen Verwaltungsratsmitgliedern weitere Punkte in die Tagesordnung aufnehmen und entsprechend beraten und entscheiden. ‘
Der Verwaltungsrat ist beschlussfahig, wenn mindestens die Halfte aller Mitglieder anwesend oder vertreten sind, vorbehaltlich andersiautender gesetzlicher Bestimmungen. Sollte der Verwaltungsrat nicht beschlussfähig sein, wird ein zweiter Verwaltungsrat binnen 15 Tagen einberufen.
Dieser zweite Verwaltungsrat ist beschlussfähig, ungeachtet der Anzahl anwesender oder vertretender Mitglieder.
Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen. Bei der Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder in dessen Abwesenheit, die des Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung.
Artikel 27 ; Vollmachten
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss selbst Mitglied des Verwaltungsrates sein. Die Bevollmächtigung hat schriftlich zu erfolgen. Jedes Verwaltungsratsmitglied darf nur eine Bevollmächtigung wahrnehmen,
Artikel 28 : Vertretung der Vereinigung
Unbeschadet der Vertretungsbefugnisse des Geschäftsführers im Rahmen der täglichen Geschäftsführung sowie unbeschadete besonderer und spezieller Bevollmächtigung des Verwaltungsrates, wird die Vereinigung rechtsgültig vertreten durch die Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder zwei gemeinsamen handelnder Verwaltungsratsmitglieder.
Prozesse, bei denen die Vereinigung als Klägerin oder Beklagte auftritt, werden im Namen der Vereinigung von Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder dessen bezeichneten Vertreter geführt.
Artikel 29: Protokolle
Von jeder Verwaltungsratssitzung wird ein Protokoll erstellt, welches insbesondere die Beschlüsse des Verwaltungsrates festhält. Das Protokoll sowie die Auszüge aus den Protokollen werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates und den des Schriftführers unterzeichnet.
Artikel 30: Verantwortlichkeiten
Unbeschadet der allgemeinen, gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der persönlichen Haftung.
Artikel 31: Vergütung
Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder sind unentgeltlich.
Artikel 32 : Tägliche Geschäftsführung
Der Verwaltungsrat kann die tägliche Geschäftsführung der Vereinigung sowie die Vertretungsbefugnisse im Rahmen der täglichen Geschäftsführung an einen oder mehrere Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglied(er) oder nicht übertragen. Der Verwaltungsrat legt die Befugnisse des (der) Geschäftsführers und dessen (deren) Bezüge fest.
KAPITEL Vl: GESCHÄFTSJAHR
Artikel 33: Geschäftsjahr der Vereinigung ‚
Das Geschäftsjahr der Vereinigung beginnt am 1. Januar und endet am 31, Dezember eines jeden Jahres. Ausnahmsweise beginnt das erste Geschäftsjahr am Tage der Gründung, den 19. Januar 1977 und endet am 31. Dezember 1977
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/11/2014 - Annexes du Moniteur belgeMOD 3.2
Ausnahmsweise beginnt das erste Geschäftsjahr am Tage der Gründung, den 19. Januar 1977 und endet am 31. Dezember 1977
KAPITEL VII / RECHNUNGSLEGUNG
Artikel 34: Jahresabrechnung-Budget
Jedes Jahr, spätestens am Ende des ersten Quartals, hat der Verwaltungsrat due Jahresabrechnung über das verflossene Geschäftsjahr aufzustellen, aus dem klar die finanzielle Situation der Vereinigung ersichtlich ist. Diese Jahresendabrechnung wird durch die beiden bezeichneten Kassenrevisoren geprüft und der Generalversammlung zwecks Genehmigung unterbreitet.
KAPITEL Vill: AUFLÖSUNG DER VEREINIGUNG
Artikel 35: Auflösung
Die Vereinigung kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordernissen aufgelöst werden. Diese Auflösung der Gesellschaft kann die Generalversammlung nur beschließen, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, kann die zweite Versammlung einberufen werden, die als dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschließt. Falls der Beschluss bezüglich der Auflösung der Gesellschaft durch die Versammlung gefasst wurde, bei der nicht zwei Drittel der Mitglieder anwesend waren, unterliegt der Beschluss der Bestätigung des Zivilgerichtes.
Artikel 36: Liquidator
im Falle der freiwilligen Auflösung bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und
legt die Befugnisse sowie eventuellen Vergütungen fest.
Artikel 37: Verbleibende Nettovermögen
Nach Ausgleich der Verbindlichkeiten der Vereinigung wird das verbleibende Nettovermögen einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit ähnlichen Zielsetzungen zur Verfügung gestellt, Die Generalversammlung kann bestimmen, welche genaue Verwendung das Nettovermögen der Vereinigung erhalten soll.
KAPTEL IX/ VERSCHIEDENES
Artikel 38 : Verschiedenes
Alle Berichte, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Sitzung behandelt werden, unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes vom 27, Juni 1921 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht,
Rücktritt : Renarts Henri
Schröder Jochen
Schwall Cindy
Emennung : Roth Anita
Rennertz Denise
Verwaltungsrat
Anlässlich der Verwaltungsratssitzung vom 27. März 2014 setzt sich der Verwaltungsrat wie folgt zusammen:
Sind effektive Mitglieder der Vereinigung
RENARTS Henri Präsident rue Saint Paul 219 4840 Welkenradt
HEINEN Vincent Vize-Prasident chemin du Val 8 4960 Malmedy
RENNERTZ Denise Schriftführerin Schönefelderweg 102A 4700 Eupen
ROTH Anita 1. Kassiererin Edelstraße 24 4700 Eupen
FICKERS Kurt 2. Kassierer Scheidweg 17 4700 Eupen
KRINGELS Ludwig Berater Martinusstraße 82 4770 meyerode
BURTON Chantal Beraterin rue des Tourbières 1 C 4950 Sourbrodt
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/11/2014 - Annexes du Moniteur belge.
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MOD 3.2
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Steatetau | © Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung am 28. August 2014 setzt sich der aktuelle: varbeshalier | : Verwaltungsrat wie folgt zusammen : : *
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; ! FICKERS Kurt 2. Kassierer Scheidweg 17 4700 Eupen , .
Î ! KRINGELS Ludwig Berater Martinusstraße 82 4770 meyerode J
: | BURTON Chantal Beraterin rue des Tourbières 1 C 4950 Sourbrodt .
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&>-: auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite’ Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, dte dazu berechtigt sind die Vereinigung. die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten, 7
Auf der Rücksefte : Name und Unterzeichnung.
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/11/2014 - Annexes du Moniteur belge
Démissions, Nominations
19/10/2011
Description : MOO 3.2
re Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde In den
Anlagen zum Beigischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist
Mn
Bi
Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen
(ausgeschrieben) : Freundeskreis des Zentrums für Förderpädagogik Eupen
tabgekürzt): ZF.P. Eupen
Rechtsform : AS.B.L.
Sitz: Monschauerstrasse 10, 4700 Eupen
Gegenstand der Urkunde : ROcktritt
Laut Abstimmung der Generalversammiung vom 12.09.2011 setzt sich der neus Verwaltungsrat des Freundeskrelses des Z.F.P. Eupen wie folgt zusammen: -
RENARTS Henri Prasident rue Saint Pau! 218, 4840 Welkenraedt
!° HEINEN Vincent Vize-Präsident route de Luxambourg 5, 4960 Baugnez
!- SCHWALL Cindy Schriftführerin Oberste Heide 18, 4700 Eupen
i SCHRÖDER Jochen 1.Kasslerar Bennetsbom 17, 4700 Eupen
I. FICKERS Kurt 2.Kassierer Scheidweg 17, 4700 Eupen
: KRINGELS Ludwig Barater Hauptstrasse 112, 4770 Amel
BURTON Chantal Beraterin rue des Tourblères 1c, 4950 Sourbrodt
Rücktritt des 1. Kasslerers Thomas MENNICKEN fand am 31.08.201 1 statt. Eintritt des neuen 1.Kasslorars Jochen SCHRODERS war der 12.09.2011.
! gezelchnet
! RENARTS Henri SCHRÔDER Jochen
Präsident 1.Kassierer
Bitte auf der letzten Seite des Teile 8 angeben : Auf der Vardersette: Name und Eigenschatt des peurkundenden Notars oder der Personen. die dazu ermächtigt sind die Vereinigung. die Stiftung oder die Organismus Drüten gegenüber. zu vertreten.
Aut der Rückseite : Name und Unterschrift.
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 19/10/2011 - Annexes du Moniteur belge
Démissions, Nominations
21/06/2004
Description : Aus Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist ANN *04090543* Gesellschaffsname : Rechtsform Siz Unternehmensnr |; Gegenstand Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -21/06/2004- Annexes du Moniteur belge RENARTS Henn HEINEN Vincent FRANSOLET Michèle MENNICKEN Thomas FICKERS Kurt KRINGELS Ludwig BURTON Chantal gezeichnet RENARTS Henri Präsident Mi Laut Abstimmung der Generalversammlung vom 04 03.2004 setzt sich der neue Verwaltungsrat des Freundeskreises des IDGS Eupen wir folgt zusammen * . en Hinterlegt bei der K anzlı |___ des Handélagerichts EUPEN rege 10 -06- 200% ay Karaté | ee | FREUNDESKREIS DES INSTITUTS DER — DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR SONDERUNTERRICHT V.0.E. Monschauer Strasse 10 4700 Eupen 417024774 Anderungen im Verwaltungsrat des Freundeskreises des IDGS Eupen Prasident rue Saint Paul 219 4840 Welkenraedt Vize-Präsident route de Luxembourg 5 4960 Baugnez Schriftführerın rue Henri Vieuxtemps 13 4840 Welkenraedt 4. Kassierer Edelstrasse 36 4700 Eupen 2 Kassierer Scheidwey 17 4700 Eupen Berater Hauptstrasse 112 4770 Amek Beraterin Hofstrasse 58 4750 Bütgenbach die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten Auf der Rückseite Name und Unterzeichnung
Informations de contact
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