Pappers Pro

La version avancée de Pappers pour les usages professionnels

  • · Données exclusives : scoring de solvabilité, risque de défaillance, alertes sur vos entreprises suivies
  • · Fonctionnalités avancées : filtres de recherche poussés, exports en masse, accès multi-utilisateurs
  • · Couverture internationale : la Belgique et 9 autres pays européens dans la même interface
En savoir plus
Aperçu de l'interface Pappers Pro
Pappers Be logo


Mise à jour RCS : le 21/05/2026

Huppertz ESB

Active
0546.588.268
Adresse
4 Industriestrasse 4700 Eupen
Activité
Activités des experts-comptables (fiscalistes) (certifiés)
Création
14/02/2014

Informations juridiques

Huppertz ESB


Numéro
0546.588.268
SIRET (siège)
2.226.876.114
Forme juridique
Société en commandite simple
Numéro de TVA
BE0546588268
EUID
BEKBOBCE.0546.588.268
Situation juridique

normal • Depuis le 14/02/2014

Activité

Huppertz ESB


Code NACEBEL
69.201Activités des experts-comptables (fiscalistes) (certifiés)
Domaines d'activité
Professional, scientific and technical activities

Finances

Huppertz ESB


Aucune donnée disponible actuellement...

Dirigeants et représentants

Huppertz ESB

1 dirigeant ou représentant


Qualité:  Mandataire général
Depuis le :  14/02/2014
Numéro:  0546.588.268

Cartographie

Huppertz ESB


Documents juridiques

Huppertz ESB

0 documents


Aucune donnée disponible actuellement...

Comptes annuels

Huppertz ESB

0 documents


Aucune donnée disponible actuellement...

Établissements

Huppertz ESB

1 établissement


Hupperetz ESB
En activité
Numéro:  2.226.876.114
Adresse:  4 Industriestrasse 4700 Eupen
Date de création:  21/02/2014

Publications

Huppertz ESB

3 publications


Siège social
02/03/2022
Description:  Mod DOG 19,01 Ë \ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei . À in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist Hintarlagt hol der Kanzlei 1 568 Untormokmenagerichts EUPEN Dem Belgisch: Staatsblatt - 21, Feb, 2022 vorbehalten, *22028009* W der Gréffler Kanzlei | Unternehmensnr. : 546 588 268 Geselischaftsname (voll ausgeschrieben): HUPPERTZ ESB (abgekürzt) : Rechtsform : einfache Kommanditgesellschaft Vollständige Anschrift des Sitzes: 4700 EUPEN, Aachener Straße 24a Gegenstand der Urkunde : Verlegung Gesellschaftssitz Auf einfachen Beschluss der Geschäftsführung wird bestätigt, dass zum 31.08.2021 der Gesellschaftssitz an folgende Adresse verlegt wurde: Siebeponisweg 9 — 4701 EUPEN Herrn Jérôme Huppertz, Geschäftsführer Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der | Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten | Auf der Rückseite: Name und Unterschrift (die gilt nicht fir Urkunden vom Typ | Mitteilung). Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/03/2022 - Annexes du Moniteur belge
Rubrique Constitution
18/02/2014
Description:  Mod PDF 11.1 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist Teil B Kanzlei Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Rückseite : Name und Unterschrift Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten Unternehmensnr. : Gesellschatfsnahme (voll ausgeschrieben) : Huppertz ESB (abgekürzt) : Rechtsform : Zivilrechtliche Gesellschaft in der Rechtsform einer einfachen Kommanditgesellschaft Sitz : Aachener Strasse 24a 4700 Belgien Gegenstand der Urkunde : Gründung Eupen KAPITEL I: Benennung - Sitz - Gegenstand - Dauer Artikel 1: Benennung Durch Gegenwärtige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, unter der Bezeichnung „HUPPERTZ ESB“. Herr Jérôme HUPPERTZ gilt als Komplementär (commandité), die BG GmbH Huppertz & Partner gilt als einfacher Kommanditist. Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Veröffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft muss die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz ,,Zivilgesellschaft in Form einer einfachen Kommanditgesellschaft", oder abgekürzt ,,ZG eKG", der Geschäftssitz, sowie die Unternehmensnummer angegeben werden. Artikel 2: Sitz der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Aachener Straße 24a. Der Sitz der Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss eines Komplementärgesellschafters an jeden anderen Ort Belgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers veröffentlicht. Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschäftsführung Zweigniederlassungen, Agenturen, Geschäftsbüros oder Kontore in Belgien oder im Ausland errichten. Artikel 3: Gegenstand Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist: die zivile Tätigkeit als zugelassener Buchprüfer und Steuerberater des IPCF-BIB, wie im Artikel 38 und 49 des Gesetzes vom zweiundzwanzigsten April neunzehnhundertneunundneunzig festgehalten, sowie jede damit verbundene und übereinstimmende Tätigkeit. Sie hat folglich insbesondere zum Gegenstand: - Organisation der Buchhaltungsdienstleistungen und Beratung in diesem Bereich; - Öffnung, Haltung und Zentralisierung und Abschluss von Buchungen für die Erstellung der Rechnungen; - Bestimmung der Ergebnisse und Erstellung des Jahresabschlusses in der vom Gesetz bestimmten Form; - Beratung in allen Steuerangelegenheiten, der Beistand und die Vertretung des Steuerpflichtigen; - Die rechtliche Beratung, genauer gesagt die Beratung hinsichtlich der Gründung und der Auflösung von Gesellschaften; - Büro für Studien, Organisation und Beratung in der Finanz-, Steuer- und Gesellschaftsmaterie; - alle Geschäfte die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftsgegenstand stehen, vorausgesetzt dass diese Geschäfte mit den durch das I.P.C.F. festgelegten Regeln der Berufsethik für den Beruf des durch dieses Berufsinstitut der zugelassenen Buchhalter und Fiskalisten übereinstimmen. Sie kann im Übrigen alle finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur nützlich sind, oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erleichtern können; dieses unter strikter Auflage der Einhaltung der *14301720* Déposé 14-02-2014 0546588268 Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 18/02/2014 - Annexes du Moniteur belge Mod PDF 11.1 Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten Teil B - Fortsetzung Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Rückseite : Name und Unterschrift Berufsethik des Berufsinstitut der zugelassenen Buchhalter und Fiskalisten, und ausschließlich für sein eigenes Konto. Die Gesellschaft kann sich auf jedem Wege in anderen juristischen Personen oder Gesellschaften zivilen Rechts mit der zivilen Tätigkeit der Buchhaltung beteiligen. Die Gesellschaft kann die Geschäftsleitung übernehmen und/oder die Funktion eines Verwalters in anderen bürgerlich-rechtlichen juristischen Personen, die die Tätigkeit einer Buchhaltergesellschaft ausüben. Sie kann über Einlagen, Zeichnung, Fusion oder jeder anderen Art und Weise in andere bürgerlich-rechtlichen juristischen Personen oder Buchhaltergesellschaften einbringen. Sie kann ebenfalls innerhalb des strikten Rahmens der Berufsdeontologie des IPCF und ausschließlich auf eigene Rechnung, Finanz- Mobilien- oder Immobiliengeschäfte vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf ihren Gegenstand beziehen und der Gestalt sind, dass sie direkt oder indirekt, ganz oder teilweise dessen Verwirklichung erleichtern. Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Arten und gemäß den Modalitäten, die ihr als die geeignetsten erscheinen. Artikel 4: Dauer Die Gesellschaft besteht für eine unbestimmte Dauer, beginnend mit dem Datum gegenwärtiger Urkunde. Sie kann gegebenenfalls aufgelöst werden, durch Beschluss der Generalversammlung der Gesellschafter, unter Befolgung der für die Abänderung der Statuten vorgesehen Bestimmungen. KAPITEL II: Gesellschaftskapital Artikel 5: Kapital Das Gesellschaftskapital beträgt tausend (1.000,-) EURO und ist eingeteilt in einhundert (10) namentliche Anteile. Artikel6: ZEICHNUNG Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet: 1. Herr Jérôme HUPPERTZ, 100,00 EUR dargestellt durch 1 Anteile; 2. BG GmbH Huppertz & Partner, 900,00 EUR dargestellt durch 9 Anteil. Artikel 7: KAPITALBEFREIUNG Das Kapital wurde gänzlich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Gesellschaft überwiesen. Artikel 8: RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEILE Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und des Liquidierungsergebnisses. Die Verteilung der Stimmrechte muss die Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15.02.2005 (Artikel 8 - 4) berücksichtigen. Artikel 9: UNTEILBARKEIT DER ANTEILE Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar. Die Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch einen der Geschäftsführung zu bezeichnenden gemeinschaftlichen Vertreter ausgeübt. Die Ausübung der Rechte von verschiedenen Eigentümern eines Geschäftsanteils können durch die Geschäftsführung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin dieses Geschäftsanteiles bestimmt worden ist. In Ermangelung einer Einigung bei Nutznießung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznießer allein alle berechtigten Personen. Die Gesellschaftsanteile sind namentlich. Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschließlich aus den gegenwärtigen Statuten, den eventuellen Abänderungen derselben, sowie aus den rechtmäßig erfolgten Anteilsübertragungen. ARTIKEL 1O: ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN Die unentgeltliche oder entgeltliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die Übertragung derselben von Todes wegen, bedarf der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter: ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlichen Einverständnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar. Die Erben, Rechtsnachfolger oder Gläubiger eines Gesellschafters sind unter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschäftsvermögen oder die Schriftstücke der Gesellschaff Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschäftsführung einzumischen. KAPITEL III: Geschäftsführung Artikel 11: Ernennung eines Geschäftsführers - Befugnisse Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Komplementäre gesichert, der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Gesellschaft zu übernehmen. Der oder die Geschäftsführer erhalten alle erforderlichen Befugnisse um im Namen der Gesellschaft zu handeln, alle irgendwelche mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschäfte vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindliche zu verpflichten. Der oder die Geschäftsführer besitzen sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind. Der oder die Geschäftsführer können die Vollmachten ganz oder teilweise an Drittpersonen übertragen, Mitglieder und Nichtmitglieder der Gesellschaft. Die Geschäftsführer unterliegen den im Artikel 8 Absatz 5 des Königlichen Erlass vom 15. Februar 2005 angegeben Bedingungen. Die nicht-beruflichen Geschäftsführer, Verwalter/Aktionäre, Gesellschafter, selbstständige Vertreter oder Direktionsmitglieder der Gesellschaft dürfen ebenfalls nicht für Buchhaltungstätigkeiten die Gesellschaft verpflichten oder im Namen dieser juristischen Person auftreten. Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 18/02/2014 - Annexes du Moniteur belge Mod PDF 11.1 Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten Teil B - Fortsetzung Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Rückseite : Name und Unterschrift Die Befugnisübertragung der Buchhaltungstätigkeiten muss das gesetzliche Monopol der Buchhalter(- Fiskalisten), ernannt auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1999 in Bezug auf die Berufsordnung der Buchhalter und Fiskalisten beachten. Jeder Geschäftsführer kann Dritten Sondervollmachten gewähren. Die Kommanditisten dürfen sich - vorbehaltlich des hiernach vorgesehenen Kontrollrechts - nicht in diese Geschäftsführung einmischen. Der Komplementär, Jérôme HUPPERTZ, wird hiermit zum Geschäftsführer für unbegrenzte Dauer ernannt. Artikel 12: Vergütung der Geschäftsführer Das den Geschäftsführern zustehende Gehalt, sowie ihre Vergütungen, werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgesetzt, Reisekosten und andere durch die Geschäftsführer im Dienst der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Gesellschaft gegen einfache Vorlage einer richtig bezeichneten Aufstellung zurückerstattet. KAPITEL IV: Generalversammlungen Artikel 13: Befugnisse Die Gesellschafter treten zur Generalversammlung zusammen, um über alle, die Gesellschaft betreffenden Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Geschäftsführer gehören, zu beraten und zu beschließen. Artikel 14: Beschlüsse Die Generalversammlung ist das souveräne Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschließt, gemäß den allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen, über die Generalversammlungen. In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse für alle bindend. Artikel 15: Datum Alljährlich findet am ersten Montag des Monats Mai um 10 Uhr die ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft statt. Sollte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann außerdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie muss auf schriftlichen Antrag von Gesellschaftern, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Geschäftsführung einberufen werden. Artikel 16: Ort Die ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen finden am Geschäftssitz oder an einem anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt. Artikel 17 : Einladungen Die Generalversammlungen werden von der Geschäftsführung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, mit Angaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzurechnen sind. Die Generalversammlung ist beschlussfähig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegenstände ohne eine Einladung nachweisen zu müssen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schriftlicher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Artikel 18: Stimmrecht Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme. Artikel 19: Vertretung Die Gesellschafter können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollmächtigte ein anderer Gesellschafter ist. Letztere Bedingung ist nicht für einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt. Für den Vormund des Minderjährigen oder Entmündeten, für den Nießbraucher, der den Eigentümer des nackten Eigentums vertritt maßgebend. KAPITEL V: Geschäftsjahr - Reingewinn Artikel 20: Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreißigsten Dezember. Artikel 21: Gewinn Der nach Abzug aller Lasten, Geschäftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn bildet den Reingewinn der Gesellschaft. Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung dieses Reingewinns. KAPITEL VI: Auflösung der Gesellschaft Artikel 22: Auflösung Die Gesellschaft wird nicht aufgelöst durch Rechtsunfähigkeit, Konkurs, Zahlungsunfähigkeit oder Tod eines Gesellschafters oder eines Geschäftsführers. Im Falle des Verlustes der Hälfte des Gesellschaftskapitals muss die Geschäftsführung der Generalversammlung die Frage der Auflösung der Gesellschaft unterbreiten. Artikel 23: Liquidierung Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, falls die Gesellschaft nicht anders beschließt, durch den oder die im Amt befindlichen Geschäftsführer. Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen über die weitgehendsten Befugnisse. Es steht jedoch der Generalversammlung frei, diese Befugnisse einzuschränken oder ausreichende Garantien für eine gute Ausführung der Liquidierung zu verlangen. Nach Bereinigung des Passivs und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 18/02/2014 - Annexes du Moniteur belge Mod PDF 11.1 Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten Teil B - Fortsetzung Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Rückseite : Name und Unterschrift Gesellschaftern verteilt. KAPITEL VII: Allgemeine Übergangsbestimmungen Artikel 24: Gesetz über die Gesellschaften Im Übrigen gelten für alles, was in den gegenwärtigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 und folgende der Gesetze über die Gesellschaften enthaltenen Vorschriften. Artikel 25: Erstes Geschäftsjahr und erste Generalversammlung Das erste Geschäftsjahr beginnt am heutigen Tag um am einunddreißigsten Dezember zweitausendvierzehn zu enden. Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre zweitausendfünfzehn, am vierten Mai statt. Als ständiger Vertreter im Falle der Ernennung der „HUPPERTZ ESB“ als Verwalterin oder Geschäftsführerin einer anderen Gesellschaft wird der Geschäftsführer, Herrn Jérôme HUPPERTZ bezeichnet. Ausgestellt in vier Exemplaren zu Eupen, den 13. Februar 2014 Jérôme HUPPERTZ Geschäftsführer Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 18/02/2014 - Annexes du Moniteur belge

Informations de contact

Huppertz ESB


Téléphone
Donnée non disponible...
Email
Donnée non disponible...
Sites internet
Donnée non disponible...
Adresse
4 Industriestrasse 4700 Eupen