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Mise à jour RCS : le 31/05/2026

S & S GmbH

Active
0696.761.589
Adresse
17 Haasstrasse 4700 Eupen
Création
24/05/2018

Informations juridiques

S & S GmbH


Numéro
0696.761.589
SIRET (siège)
2.276.626.523
Forme juridique
Société à responsabilité limitée
Numéro de TVA
BE0696761589
EUID
BEKBOBCE.0696.761.589
Situation juridique

insolvency_proceeding • Depuis le 27/11/2025

Activité

S & S GmbH


Code NACEBEL
Donnée non disponible...

Finances

S & S GmbH


Aucune donnée disponible actuellement...

Dirigeants et représentants

S & S GmbH

2 dirigeants et représentants


Qualité:  Curateur (désignation par tribunaux)
Depuis le :  27/11/2025
Numéro:  0696.761.589
Qualité:  Administrateur
Depuis le :  08/10/2020
Numéro:  0696.761.589

Cartographie

S & S GmbH


Documents juridiques

S & S GmbH

1 document


SS COORD
08/10/2020

Comptes annuels

S & S GmbH

2 documents


Comptes sociaux 2020
17/12/2021
Comptes sociaux 2018
15/05/2020

Établissements

S & S GmbH

2 établissements


S & S GmbH
En activité
Numéro:  2.315.003.483
Adresse:  1 Square de l' Atomium Box A231 1020 Bruxelles
Date de création:  30/10/2020
S & S
En activité
Numéro:  2.276.626.523
Adresse:  17 Haasstrasse 4700 Eupen
Date de création:  19/06/2018

Publications

S & S GmbH

2 publications


Rubrique Constitution
28/05/2018
Description:  Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei Teil B in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist Auf der Rückseite : Name und Unterschrift. Dritten gegenüber zu vertreten Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, Kanzlei Staatsblatt vorberhalten Belgischen Dem Mod PDF 11.1 Unternehmensnr. : Gesellschaftsname : (voll ausgeschrieben) : S & S PGmbH (abgekürzt) : Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz : (volständige adresse) Haasstrasse 17 4700 Eupen Gegenstand der Urkunde : Gründung Aus einer Urkunde getätigt vor Notar Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung „RIJCKAERT, RIJCKAERT & MALHERBE, assoziierte Notare“ mit Sitz in Eupen, am 17. Mai 2018, die zur Registrierung vorliegt, geht hervor, dass: 1/ Herr TOUQIR Afzal Ahmed, geboren in Digree (Pakistan), am 26. April 1978, (NN 780426-447- 51), belgischer Staatsangehörigkeit, Ehegatte von Frau ASMAT Maryam, wohnhaft in 4700 Eupen, Haasstraße 17; 2/ Herr ARSLAN Ahmed Umer, geboren in Digri (Pakistan), am 13. Dezember 1981, (NNbis 815213 259-58), deutscher Staatsangehörigkeit, Ehegatte von Frau QURATUL-AIN Mehmood, wohnhaft in D-65428 Rüsselsheim am Main, Pommernstraße 3; eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet haben. STATUTEN ARTIKEL 1. Die Gesellschaftsbezeichnung lautet " S & S PGmbH ", Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung. Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten. ARTIKEL 2. Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Haasstraße 17. Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluß der Geschäftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten. ARTIKEL 3. Die Gesellschaft hat als Gegenstand : - Betrieb eines Taxi-Unternehmens, Beförderung von Personen; - Betrieb von Schulbussen, Personalbussen, Pendelbussen zu Flughäfen und Bahnhöfen usw.; - Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer; - Reiseberatung und -information; - Verschiedene Reservierungsdienstleistungen; - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger; - Fahrzeughandel, d.h. An- und Verkauf, Reparaturen, Import und Export; - Schrotthandel; - Export und Import von verschiedenen Gütern und deren Großhandel; - Handel mit Medikamenten und medizinischen Instrumenten; - Import, Export und Handel mit Textilien aller Art; - Paketdienst. Die vorstehende Aufzählung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschränkend und ist im weitesten *18315217* Déposé 24-05-2018 0696761589 Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/05/2018 - Annexes du Moniteur belge - anschluss Teil B Auf der Rückseite : Name und Unterschrift. Dritten gegenüber zu vertreten Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, Staatsblatt vorberhalten Dem Belgischen Mod PDF 11.1 Sinne auszulegen. Ganz allgemein kann die Gesellschaft sich sowohl in Belgien als auch im Ausland für industrielle, kommerzielle, kaufmännische, finanzielle, immobiliarische und mobiliarische Handlungen interessieren und solche vornehmen. Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen. ARTIKEL 4. Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten. ARTIKEL 5. Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 €). Es zerfällt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermögens. ARTIKEL 6. Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet: - durch Herrn TOUQIR Afzal: 35 Anteile - durch Herrn ARSLAN Ahmed: 65 Anteile Jeder dieser Anteile ist augenblicklich bis in Höhe von sechstausendfünfhundert Euro (6.500,00 €) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der „ING Bank“ unter Nummer BE45 3631 7463 4089, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehändigt worden. Die Erschienenen erklären und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendfünfhundert Euro (6.500,00 €) verfügen kann. ARTIKEL 7. Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschäftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet. Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenänderungen vorgesehenen Bestimmungen beschließt, erhöht oder ermäßigt werden. In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhältnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschäftsführung beschließt und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerhöhung durch Bareinlagen mit. ARTIKEL 8. Die Anteile gelten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils. ARTIKEL 9. Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen. ARTIKEL 10. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann. ARTIKEL 11. Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschäftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen. ARTIKEL 12. Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tätigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu können. Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer verfolgt. Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/05/2018 - Annexes du Moniteur belge - anschluss Teil B Auf der Rückseite : Name und Unterschrift. Dritten gegenüber zu vertreten Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, Staatsblatt vorberhalten Dem Belgischen Mod PDF 11.1 ARTIKEL 13. Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschäftsführer auszuweisen brauchen. ARTIKEL 14. Den Geschäftsführern können feststehende oder veränderliche Entschädigungen gewährt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Höhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschäftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden. ARTIKEL 15. Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. ARTIKEL 16. Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschäfte zu beraten. Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am letzten Freitag des Monates Juni um 18 Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nächstfolgenden Arbeitstag verlegt. Die Generalversammlung kann ebenfalls außerordentlich, gemäß den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden. Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschäftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz. Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme. ARTIKEL 17. Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreißigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden. Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Außerdem erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18. Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft. Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat. Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschließt. Es sei bemerkt, daß jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat. ARTIKEL 19. Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluß der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest. Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunächst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemäß der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20. Für die Ausführung der gegenwärtigen Satzungen wählt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschäftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden. ARTIKEL 21. Für Alles was in den gegenwärtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Das erste Geschäftsjahr hat rückwirkend mit dem 1. Mai 2018 begonnen um am 31. Dezember 2018 zu enden. Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am letzten Freitag des Monates Juni 2019 um 18 Uhr. Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/05/2018 - Annexes du Moniteur belge - anschluss Teil B Auf der Rückseite : Name und Unterschrift. Dritten gegenüber zu vertreten Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, Staatsblatt vorberhalten Dem Belgischen Mod PDF 11.1 werden ausdrücklich durch die Gesellschaft über nommen und durch diese bestätigt. AUßERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNGEN Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer außerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten. Einstimmig beschließt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht- statutären Geschäftsführer zu ernennen, den eingangs unter 1/ vorgenannten Erschienenen, Herrn TOUQIR Afzal, der dieses Amt annimmt. Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar. Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlägt den Finanzplan. Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/05/2018 - Annexes du Moniteur belge
Démissions, Nominations, Statuts
13/11/2020
Description:  Mod DOG 19,01 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist Tinteriegt bei der Kanzlei des Unternehmensgerichts EUPEN ==: ggn nam N IV TT der Greffier Kanzlei dec pile ce nus venrrsenssreneaanr eveneens venennnr veemnr evens senneeer senen eneen seannnn renem eneen nennen KIN ese Unternehmensnr. : 69e6 761 589 u . Geselischaftsname 0-6 <t- 2020 i : S & S PGmbH : (voll ausgeschrieben) Ss BELGISCH STAATSBLAD (abgekürzt) : : Rechtsform : Gesellschaft mit beschränkter Haftung Vollständige Anschrift des Sitzes. 4700 Eupen, Haasstrasse, 17 Gegenstand der Urkunde : ANPASSUNG AN DAS GESETZBUCHES ÜBER GESELLSCHAFTEN UND VEREINIGUNGEN — NEUFASSUNG DER STATUTEN - ABÄNDERUNG DER GESELLSCHAFTSBEZEICHNUNG - ABÄNDERUNG DER GESELLSCHAFTSGEGENSTANDES - RÜCKTRITT - ERNENNUNG Aus einer Urkunde getätigt vor Notar Philippe MALHERBE, in Eupen, am 8. Oktober 2020, Registriert beim Rechtssicherheit Büro Eupen, am folgenden 16. Oktober, 0003831, gehen folgende Beschlüsse hervor: ERSTER BESCHLUSS - ABÄNDERUNG DES GESELLSCHAFTSGEGENSTANDES Nach Vorlesung des durch den Geschäftsführer zur Abänderung des Gesell-schaftsgegenstandes ersteliten: Berichts, beschließt die Generalversammiung einstimmig den Artikel 3 der Satzungen durch folgenden Text zu: ; ersetzen: " ‘ ARTIKEL 3. Die Gesellschaft hat als Gegenstand: - Betrieb eines Taxi-Unternehmens, Beförderung von Personen; - Betrieb von Schulbussen, Personalbussen, Pendelbussen zu Flughafen und Bahnhéfen usw.; - Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer; - Reiseberatung und -information; - Verschiedene Reservierungsdienstleistungen; - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger; - Fahrzeughandel, d.h. An- und Verkauf, Reparaturen, Import und Export; - Schrotthandel; - Export und Import von verschiedenen Gütern und deren Großhandel; - Handel mit Medikamenten und medizinischen Instrumenten; - Import, Export und Handel mit Textilien aller Art; - Paketdienst. - den Betrieb einer Bäckerei - den Betrieb einer Metzgerei - den Betrieb eines allgemeinen Lebensmittelunternehmens, méglicherweise online -den Verkauf von Erfrischungsgetranken; : i Die vorstehende Aufzählung gilt nur beispielsweise und ist nicht ein-schränkend und ist im weitesten Sinne: : auszulegen. : Ganz allgemein kann die Gesellschaft sich sowohl in Belgien als auch im Ausland für industrielle, kommerzielle, kaufmännische, finanzielle, immobiliarische und mobiliarische Handlungen interessieren und: : solche vornehmen. : : Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, ! die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres; ' Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Handlungen; mobilari=scher und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck! : beziehen. : ' ZWEITER BESCHLUSS ~ ABANDERUNG DER GESELLSCHAFTSBEZICHNUNG : Die Generalversammlung beschließt einstimmig die Geselischaftsbezeichnung in ,S & S GmbH" zu andern. : Bitte aut der letzten Seite des Teils B angeben: Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Auf der Rückseite: Name und Unterschrift (die gilt nicht für Urkunden vom Typ Mitteilung). Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 13/11/2020 - Annexes du Moniteur belge Demzufolge, wird den Artikel 1 der Statuten wie folgt geändert : ARTIKEL 1. Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet: „S & S GmbH", Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "GmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten. DRITTER BESCHLUSS - ANPASSUNG DER STATUTEN AN DAS NEUEN GESETZBUCHES ÜBER GESELLSCHAFTEN UND VEREINIGUNGEN -NEUFASSUNG DER STATUTEN In Folge des Inkrafttretens des neuen Gesetzbuches über Gesellschaften entscheidet die Generalversammlung die Statuten an die neue Gesetzgebung anzupassenemzufolge . stellt die Generalversammlung fest, dass das gezeichnete Kapital von achzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 €), sowie die „gesetzliche Reserve", automatisch in « nicht verfügbare Eigenmittel » umgewandelt sind. Alle weiteren neuen Einbringungen werden automatisch, in Abwesenheit von diesbezüglichen Beschlüssen der Generalversammlung, auch als „nicht verfügbare Eigenmittel" gebucht. Desweiteren beschließt die Generalversammlung die Adresse des Gesellschaftssitzes aus den Statuten zu streichen. Nach diesem Vorbericht beschließt die Generalversammlung die Statuten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie folgt festzulegen: ARTIKEL 1. Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet: „S& S GmbH", Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "GmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten. ARTIKEL 2. Der Sitz der Gesellschaft liegt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Insofern diese Entscheidung keine Änderung der für die Gesellschaft geltenden Sprachenregelung mit sich bringt, erfolgt die Verlegung des Gesellschaftssitzes durch einfachen Beschluss des Verwaltungsorganes und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht. Die Gesellschaft kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten. ARTIKEL 3. Die Gesellschaft hat als Gegenstand : + Betrieb eines Taxi-Unternehmens, Beférderung von Personen; - Betrieb von Schulbussen, Personalbussen, Pendelbussen zu Flughafen und Bahnhéfen usw.; - Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer; - Reiseberatung und -information; - Verschiedene Reservierungsdienstleistungen; - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger; - Fahrzeughandel, d.h. An- und Verkauf, Reparaturen, import und Export; - Schrotthandel; - Export und import von verschiedenen Gütern und deren Großhandel; ~ Handel mit Medikamenten und medizinischen Instrumenten; - Import, Export und Handel mit Textilien aller Art; - Paketdienst. - den Betrieb einer Bäckerei - den Betrieb einer Metzgerei - den Betrieb eines allgemeinen Lebensmittelunternehmens, möglicherweise online -den Verkauf von Erfrischungsgetränken; Die vorstehende Aufzählung gilt nur beispielsweise und ist nicht ein-schränkend und ist im weitesten Sinne auszulegen. Ganz allgemein kann die Gesellschaft sich sowohl in Belgien als auch im Ausland für industrielle, kommerzielle, kaufmännische, finanzielle, immobiliarische und mobiliarische Handlungen interessieren und solche vornehmen. Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen ARTIKEL 4. Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen, die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten. ARTIKEL 5. Als Gegenleistung für die ursprünglichen Einlage wurden 100 Aktien geschaffen. Jede Aktie erhält ein gleiches Recht in der Verteilung der Gewinne und des Liquidationserlöses. Jede Aktie erhält ein Stimmrecht. Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 13/11/2020 - Annexes du Moniteur belge Jede Aktie entspricht einem/Hundertstel (1/100) des Geselischaftsvermégens. Die Einlage, von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 €), sowie das damalige „gesetzliche Reserve" wird als nicht verfügbare Eigenmittel gebucht. ARTIKEL 6, (anwendbar im Falle von mehreren Aktionären) Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch das Verwaltungsorgan beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch die Aktionäre gezeichneten Aktien angerechnet. Die Eigenmittel können in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenänderungen vorgesehenen Bestimmungen beschließt, erhöht oder ermäßigt werden. In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Aktionären angeboten werden, im Verhältnis zu dem Teil der Eigenmittel, welche deren Aktien vertreten. Der Verwalter beschließt und teilt den Aktionären die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Erhöhung der Eigenmittel durch Bareinlagen mit. ARTIKEL 7, Die Aktien gelten als Namensaktien. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Aktionärsregister eingetragen. Die Aktien sind unteilbar. Soliten für eine Aktie mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Jedoch sind die nackten Eigentümer immer durch den Nutznießer der Aktien vertreten, welcher Nutznießer immer alle Rechten und Verpflichtungen der Aktien ausübt. ARTIKEL 8, (anwendbar im Falle von mehreren Aktionären) Ohne die Zustimmung aller anderen Aktionäre, darf ein Aktionär, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Aktien im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Aktionär übertragen. Das Verwaltungsorgan verpflichtet sich dieses Artikels express in Aktionäre Register anzuschreiben. ARTIKEL 9 - Verwaltungsorgan Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Verwaltern, natürlichen oder juristischen, Personen, Aktionären oder nicht, deren Mandat zeitlich begrenzt wird oder nicht, geleitet. Wenn sie in der Satzung bestellt werden, handelt es sich um statutäre Verwalter. Die Generalversammlung, die die Verwalter bestellt, bestimmt ihre Zahl, die Dauer ihrer Amtszeit und, wenn mehrere benannt werden, ihre Befugnisse. Liegt keine Angabe zur Amtszeit vor, so gilt die Mandatserteilung als zeitlich unbegrenzt. Ein Verwalter darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches in Konkurrenz zur Gesellschaft steht. Ein Verwalter darf nie mit der Gesellschaft durch einen Arbeitsvertrag gebunden sein. Artikel 10 - Befugnisse des Verwaltungsorgans Wenn es nur einen Verwalter gibt, werden ihm sämtliche Verwaltungsbefugnisse übertragen, mit der Möglichkeit, einen Teil davon zu delegieren. Wird die Gesellschaft von mehreren Verwaltern verwaltet, und wird von der Generalversammlung kein kollegiales Verwaltungsorgan gebildet, so kann jeder einzelne Verwalter alle zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen alleine vornehmen, vorbehaltlich derjenigen, die gemäß Gesetz und Satzung der Generalversammiung vorbehalten sind. Jeder Verwalter vertritt die Gesellschaft Dritten gegenüber und vor Gericht sowohl als Kläger auch als Beklagter. Der Verwalter kann Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen. ARTIKEL 11 — Ständiger Vertreter Wenn eine juristische Person zum Verwalter bestellt wird, muss sie einen ständigen Vertreter bestellen, der mit der Ausführung dieses Auftrags irn Namen und für Rechnung der juristischen Person beauftragt ist. Jeder Verwalter hat ein Stimmrecht, Falls ein Verwalter beim Verwaltungsrat als natürliche Person und als ständiger Vertreter eines anderen Verwalters teilnimmt, hat er nur ein Stimmrecht. Diese Begrenzung gilt auch für die Außen-Vertretung der Gesellschaft. ARTIKEL 12 - Entlohnung Den Verwaltern können feste oder variable Vergütungen gewährt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Höhe durch die Generalversammlung festzusetzen ist. Das Mandat eines Verwalters kann ebenfails unentgeltlich ausgeübt werden. ARTIKEL 13 - Überwachung Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. ARTIKEL 14 - Generalversammlungen : Die Aktionäre treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschäfte zu beraten. Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am letzten Freitag des Monats Juni um 18 Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nächst-folgenden Arbeitstag verlegt. Die Generalversammlung kann ebenfalls außerordentlich, gemäß den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal, wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden. Die Generalversammlung kann mit Einstimmigkeit aller Aktionäre schriftlich einberufen und abgehalten werden, mit Ausnahme jedoch falls die Versammlung notariell beurkundet werden muss. Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 13/11/2020 - Annexes du Moniteur belge + Dem” Beigischen Staatsblatt vorbehalten Vv i “Die "ordentliche “Generalversammlung nimmt Kenninis vom Bericht des Verwaltungsorganes und des: ! Kommissars, wenn &in solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz. i ! Jeder Aktionär kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen. : Solange die Gesellschaft nur einen Aktionär zählt, übt dieser die der Generalversammlung zufallenden ! ! Befugnisse aus; er kann diese nicht Übertragen. } Die Beschlüsse des alleinigen Aktionärs, handeind stellvertretend für die Generalversammlung, werden in: : ‘einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten. ! | ARTIKEL 15. : Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar, um am einunddreißigsten Dezember eines jeden Jahres zu! ;enden.Zum diesem Zeitpunkt erstellt das Verwaltungsorgan ein Inventar und den Jahresabschluss. Dieser: ! Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung und Anhang und bildet eine Einheit. Außerdem erstellt | das Verwaltungsorgan einen Bericht, indem es über seine Verwaltung Rechenschaft abgibt. ARTIKEL 16. Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und ‘ Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft. Der Reingewinn wird die Generalversammlung zur Verfügung gestellt. Die Generalversammlung beschließt ; über die Bestimmung dieses Gewinns. i Es sei bemerkt, dass jeder Aktie ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat. ı Die Verteilung der Gewinne muss den gesetzlichen Bestimmungen des Artikels 5:142 (Solvency Test) und 15:143 (Liquidity Test) des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen respektieren, ; i ARTIKEL 17. | : Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der General-versammlung aufgelöst werden. Im Falle! : der Auflösung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und : ‘ | Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäß des Buchs 2, Titel 8 Gesetzbuches der Gesellschaften und! | Vereinigungen fest. : In Ermangelung der Ernennung eines Liquidators werden die Verwalter, die am Tage des : ‚Auflösungsbeschluss im Amt sind, als Liquidator betrachtet. Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient das Nettoaktiva zunächst zur: Rückzahlung, sei es in Geld oder mittels Wertpapiere, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Aktien. ; Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Aktionären gemäß der Anzahl ihrer Aktien verteilt. ! ARTIKEL 18. : Für die Ausführung der gegenwärtigen Satzungen wählt jeder Aktionär oder Verwalter mit Sitz im Ausland, | : ‘ eine Zustellungsadresse am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig : tan ihn gerichtet werden können, : ARTIKEL 19. : Bestimmungen des Geselischaftsrechtes, von denen nicht rechtmäßig abgewichen wird, gelten als in dieser ! Satzung aufgenommen und Klauseln, die den zwingenden Bestimmungen des Gesellschaftsrechtes : ! widersprechen, gelten als ungeschrieben. | VIERTER BESCHLUSS — SITZVERLEGUNG - DURCHGANGBESTIMMUNGEN — SITZ — ERNENNUNGEN | :- RUCKTRITT : : Gesellschaftssitz ; {Der Sitz der Gesellschaft ist festgesetzt in 4700 Eupen, Haasstrasse, 17. : Verwalter : Einstimmig beschließt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht statutären : Verwalter folgende Personen zu ernennen: ‘ - Herr TOUQIR Afzal, vorgenannt, welcher hier anwesend ist und dieses Amt annimmt. i Internet - E-Mail Der Internetseite der Gesellschaft lautet : www.snsfood.be Der E-Mail der Gesellschaft lauter : [email protected] Jede Mitteilung durch die Aktionäre und Verwalter an die vorstehende E-Mailadresse der Gesellschaft wir | als gültig betrachtet. i Für gleichlautenden analytischen Auszug: Philippe MALHERBE, Notar. Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung. : Die koordinierten Statuten wurden in der Datenbank der Statuten hochgeladen. Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Auf der Rückseite: Name und Unterschrift (die gilt nicht für Urkunden vom Typ Mitteilung). Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 13/11/2020 - Annexes du Moniteur belge

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