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RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
Inactief
•0468.839.897
Adres
67 In der Reisbach 4760 Büllingen
Oprichting
24/12/1999
Bestuurders
Juridische informatie
RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
Nummer
0468.839.897
Rechtsvorm
Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid
BTW-nummer
BE0468839897
EUID
BEKBOBCE.0468.839.897
Juridische situatie
other • Sinds 29/06/2010
Activiteit
RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
Code NACEBEL
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Financiën
RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
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Bestuurders en Vertegenwoordigers
RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
2 bestuurders en vertegenwoordigers
Functie : Zaakvoerder
In functie sinds : 21/12/1999
Bedrijfsnummer : 0468.839.897
Functie : Zaakvoerder
In functie sinds : 03/05/2007
Bedrijfsnummer : 0468.839.897
Cartografie
RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
Juridische documenten
RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
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Jaarrekeningen
RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
10 documenten
Jaarrekeningen 2009
02/07/2010
Jaarrekeningen 2008
15/08/2009
Jaarrekeningen 2007
13/09/2008
Jaarrekeningen 2006
01/08/2007
Jaarrekeningen 2005
15/06/2006
Jaarrekeningen 2004
10/08/2005
Jaarrekeningen 2003
28/07/2004
Jaarrekeningen 2002
22/09/2003
Jaarrekeningen 2001
02/07/2002
Jaarrekeningen 2000
10/09/2001
Vestigingen
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0 vestigingen
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Publicaties
RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS-CABINET D'AVOCAT RINGS
17 publicaties
Rubriek Einde, Rubriek Herstructurering
13/07/2010
Beschrijving : Mod 2.1
(Sani
[TE HE ji Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist
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ee MMM m vorbehalte *10103212* |
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ee Greffier Kanzlei
‚ SPROTEN, mit Amtssitz in Sankt Vith, aufgenommen wurde, geht folgendes hervor:
Unternehmensnr. : 0468839897 ! Gesellschaftsname
(voll ausgeschrieben) ! RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS :
Rechtsform : Zivilgesellschaft in Form einer Privatgeseilschaft mit beschrankter Haftung
Sitz : 4760 Büllingen - In der Reisbach 67
Gegenstand
der Urkunde : AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - FUSION
Aus einem Protokoll, das am neunundzwanzigsten Juni zweitausendzehn durch den Notar Bernard!
|. Fusionsentwurf
Gemäß Artikel 719 des Gesellschaftsgesetzbuchs haben die Geschäftsführung der Zivilgeseltschaft in Form. einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung „Rechtsanwaltskanzlei Rings-Vandeberg“, übernehmende: : Gesellschaft, und die Geschäftsführung der Zivilgesellschaft in Form einer Privatgesellschaft mit beschränkter: : Haftung „Rechtsanwaltskanzlei Rings“, zu übernehmende Gesellschaft, die Fusionsentwürfe am 4. Mai 2010: beziehungsweise am 7. Mai 2010 verfasst. Diese Entwürfe wurden am 10. Mai 2010 bei der Kanzlei des: Handelsgerichts Eupen hinterlegt und am folgenden 20. Mai in den Anlagen des Belgischen Staatsblatts | veröffentlicht.
il. Auflösung - Fusion
Die einzige Gesellschafterin, die Zivilgesellschaft in Form einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung: ; "Rechtsanwaltskanzlei Rings-Vandeberg", mit Sitz in Büllingen, In der Reisbach 67, beschließt die Auflösung, : ohne Liquidierung, der Gesellschaft und ihre Fusion mit der Zivilgesellschaft in Form einer Privatgesellschaft mit: ' beschränkter Haftung „Rechtsanwaltskanzlei Rings-Vandeberg“, mit Gesellschaftssitz in 4760 Büllingen, In der: ‘ Reisbach 67, übernehmende Gesellschaft, durch Übertragung der Gesamtheit ihres Aktiv- und! | Passivvermögens ohne Ausnahme noch Vorbehalt, an die übernehmende Gesellschaft, so wie dieses sich am: 31. Dezember 2009 darstellte. Alle Handlungen der zu übernehmenden Gesellschaft, die seit diesem Datum: ! vorgenommen worden sind, gelten unter buchhalterischem Gesichtspunkt als für Rechnung der: ! übernehmenden Gesellschaft vorgenommen und die daraus erfolgten Änderungen der Aktiva und Passiva der: : zu übernehmenden Gesellschaft sind zu Gunsten und zu Lasten der übernehmenden Gesellschaft. ;
Eine genaue Beschreibung des übertragenen Vermögens und die Bedingungen dieser Übertragung werden i im Protokoll der Generalversammilung der übernehmenden Gesellschaft wiedergegeben.
Der gegenwärtige Beschluss wird erst ab dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Generalversammlungen der’ ' Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft und der zu übernehmenden Gesellschaft ihre-Zustimmung: zum Fusionsvorhaben durch Übertragung des” Aktiv- und Passivvermögens der zu übernehmenden. Gesélischaft sowie zur etwaigen Anderungen der Satzung der übernehmenden Gesellschaft auf Grund der; Fusion gegeben haben, so wie es in Artikel 724 des Gesellschaftsgesetzbuches vorgesehen ist.
Gemäß Artikel 682 des Gesellschaftsgesetzbuches hat die Fusion durch den Beschluss der: übernehmenden Gesellschaft die Auflésung von Rechts wegen, ohne Liquidation, sowie die Ubertragung des: gesamten Vermögens der zu übernehmenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft zur Folge.
Gemäß Artikel 726 Paragraph 2 des Gesellschaftsgesetzbuches werden anlässlich dieser Übertragung: : keine neuen Anteil der übernehmenden Gesellschaft ausgegeben, da die Gesamtheit der Anteile der zu; : übernehmenden Gesellschaft in den Händen der übernehmenden Gesellschaft ist.
ML. Modalitäten der Erstellung | und Billigung des Jahresabschlusses
Bitte auf der letzten “Seite des Teils B angeben: Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft ‘des "beurkundenden ‘Notars oder der Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Person
Driften gegenüber zu vertreten
Auf der Rückseite: Name und Unterschrift.
Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 13/07/2010 - Annexes du Moniteur belge
Dem
Belgischen
Staatsblatt !
vorbehalten Die Generalversammlung stellt fest, dass zwischen Abschluss des letzten Geschäftsjahres, am 31.
H ! | Dezember 2009, und dem Datum, ab dem die Handlungen der zu übernehmenden Geselischaft unter:
"Entlastung ‘der Geschäftsführung
: ! buchhalterischen Gesichtspunkt als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten, der :
. Januar 2010, kein erneuter Abschluss erfolgen muss und somit auch keine zusätzliche Entlastung der ! Geschäftsführung der zu übernehmenden Gesellschaft zu erfolgen hat.
IV. Vollmacht
i Der einzige Gesellschafter überträgt hierdurch an die beiden Geschäftsführer, Herrn Edgar Michel Rings, ! wohnhaft in Büllingen, Hauptstrasse 7, und Frau Christine Vandeberg, wohnhaft in Moresnet, Langhaag 99 A, : welche annehmen, alle Befugnisse, um die übernommene Gesellschaft bei allen Fusionshandlungen zu : | vertreten und um den Ablauf der Übertragung des gesamten Vermögens an die übernehmende Gesellschaft zu: | überwachen.
Im Rahmen dieser Übertragung durch Fusion werden die beiden vorgenannten Geschäftsführer ermächtigt: { -den Hypothekenbewahrer von der Vornahme eine Eintragung von Amts wegen zu entbinden, auf jegliche ; : À aingiche Rechte, Privilegien und Aufhebungskiagen zu verzichten, Lôschung jeglicher Eintragungen, ı Hypotheken, Abschreibungen, Pfändungen, Widersprüche und aller anderen Hinderungsgründe zu erteilen, mit ‘ oder ohne Zahlung;
: -die Ubernehmende Geselischaft in die Rechte der Ubernommenen Gesellschaft einzusetzen, in allen: erichtigungs- oder Vervollständigungsurkunden im Faile eines Irrtums oder Auslassens bei der Aufzählung der : üter im Rahmen der Übertragung des Vermögens durch Auflösung, ohne Liquidation, so wie diese im} Protokoll der Generaiversammlung der übernehmenden Gesellschaft wiedergegeben werden; -alle erforderlichen Formalitäten beim Handelsgericht, bei der Zentralen Unternehmensdatenbank und beit ; der Mehrwertsteuerverwaltung im Hinblick auf diese Fusion zu erfüllen; -für bestimmte dieser vorerwähnten Handlungen Untervolimacht zu erteilen.
Für analytischen Auszug:
Bernard SPROTEN, Notar
Gleichzeitig hinterlegt: beglaubigte Ausfertigung des Generalversammiungsprotokolls.
tte auf der letzten Seite des Teils B angeben: Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden "Notars oder ‘de Personen, die dazu ermächtigt sind, die juristische Perso: Dritten gegentiber zu vertreten Auf der Rückseite: Name und Unterschrift Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 13/07/2010 - Annexes du Moniteur belge
Jaarrekeningen
07/07/2010
Belgisch Staatsblad, aankondiging n°2010-07-07/0145529
Rubriek Herstructurering
20/05/2010
Beschrijving : Mod 2.1 Teil [3 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalter 1 Hinterlegt bei der Kanzlei Fal des Handelsgerichts EUPEN weegs vom Ar Kanzler ——— j der Greffier Unternehmensnr. : 0468.839.897 Gesellschaftsname toll ausgeschrieben) : Rechtsanwaltskanzlei RINGS Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz : In der Reisbach 67, 4760 Büllingen Gegenstand der Urkunde : Verschmelzungsprojekt Hinterlegung des Verschmelzungsprojekts vom 4. Mai 2010 der Rechtsanwaltskanzlei RINGS durch Absorbierung nach Vereinigung aller Aktien der PGmbH Rechtanwanitskanzlei RINGS in den Handen der * PGmbH Rechtsanwaltskanzlei RINGS-VANDEBERG. Bitie auf der letzten Seite des Teüs B angehen. Auf_der Vorderseite : Name und Eigenschaft des heurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermächligl sind, die juristische Person Driten gegenüber zu vertreten Aufder Rückseite: Name und Unterschrift Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/05/2010 - Annexes du Moniteur belge
Jaarrekeningen
26/08/2009
Belgisch Staatsblad, aankondiging n°2009-08-26/0242223
Jaarrekeningen
22/09/2008
Belgisch Staatsblad, aankondiging n°2008-09-22/0290902
Jaarrekeningen
09/08/2007
Belgisch Staatsblad, aankondiging n°2007-08-09/0209718
Kapitaal, Aandelen, Algemene vergadering, Statuten
16/05/2007
Beschrijving : Mod 24 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist INT Hinterlogt ber der Kanzle) des Handelsgertchte EUPEN ill 00.5 0 war Kanzlei der Greftier *07071227* Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/05/2007- Annexes du Moniteur belge Bitte auf der letzten Sete des Leds 8 anyeben Auf der Vorderseite Name un Eh Unternehmensnr. 0468839897 Gesellschaftsname (voll ausgeschnebon) RECHTSANWALTSKANZLEI RINGS Rechtsform Zivilrechtliche Gesellschaft in Form einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung Sıtz , 4760 BULLINGEN - In der Reisbach 67 Gegenstand der Urkunde . AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG EINER ZWEITEN GESCHÄFTSFÜHRERIN - SATZUNGSÄNDERUNGEN Aus einem Protokoll, das am dritten Mai zweitausendsıeben durch den Notar Bernard SPROTEN, mit Amtssitz in Sankt Vith, aufgenommen wurde, geht folgendes hervor" |, Die Generalversammlung beschließt, Frau Rechtsanwältin VANDEBERG Christine, geboren in Verviers am fünften Mai neunzehnhundertachtundsiebzig, wohnhaft ın Moresnet, Langhaag 99 A, als zusatzliche, nıcht statutarische Geschäftsführerin mit Wirkung ab dem ersten April zweitausendsseben für eine unbestimmte Dauer zu ernennen Frau VANDEBERG erklärt, dieses Mandat anzunehmen. . Herr RINGS Edgar Michel, wohnhaft in Büllingen - Hauptstrasse 7/1, bleibt werterhin statutarscher Geschäftsfunrer. Die Gesellschaft hat also ab dem ersten April zweitausendsieben einen statutarischen Geschäftsführer und eme nicht statutarische Geschaftsfuhrerin Il. Die Generalversammlung beschiiesst, dass die Befugnisse der Geschäftsführer in Zukunft unterschiedlich festgelegt sein sollen, und zwar in dem Sinne, dass a)die statutarıschen Geschäftsfuhrer uneingeschränkte Befugnisse haben, um die Gesellschaft be: allen Verwaltungs- und Verfügungshandlungen Jeweils alleıne zu vertreten; b)die nicht statutarischen Geschaftsführer eingeschränkte Befugnisse haben’ sıe haben nur Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse ım Bereich des Anwaltsberufes „senso stricto“ bis zu einem Betrag von fünfhundert (800,00) Euro Nicht statutarische Geschäftsführer haben im Übrigen keine Entscheidungs- und Vertretungs- befugnisse im eigentlichen admınistrativen Bereich und in Bezug auf sonstige finanzielle Belange der Gesell- schaft. Die Versammlung beschließt daraufhin den Text des Artikels 9 der Satzung durch folgenden Text zu ersetzen: „Die Geschäftsführung der Gesellschaft wırd durch einen oder mehrere Geschäftsführer wahrgenommen Die statutarischen Geschäftsführer verfügen über alle erforderlichen Befugnisse, um im Namen der " Gesellschaft zu handeln, alle mıt dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschäfte vorzunehmen und die Gesellschaft rechtsverbindiich zu verpflichten Jeder statutarische Geschäftsführer besitzt getrennt sämtliche Verwaltungs und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die entsprechend den Vorschriften des Gesellschaftsgesetzbuchs der Generaiversammiung vorbehalten sind Statutarische Geschäftsführer können thre Vollmachten ganz oder teilweise an Dnitte übertragen, Mitglieder oder Nichtmitglieder der Gesellschaft. Die nicht statutarıschen Geschaftsführer verfügen immer uber eıngeschrankte Befugnisse: sie haben nur Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse im Bereich des Anwaltsberufes „senso sincto* bis zu eınem Betrag von fünfhundert (600,00) Euro. Nicht statutarische Geschaftsfuhrer haben im ubngen keine Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse im eigentlichen administrativen Bereich der Gesellschaft und ín Bezug auf sonstige finanzielle Belange der Gesellschaft, das heißt diejenigen, die sich nicht auf den Anwaltsberuf „sensu stricto" beziehen IN. Die Generalversammlung beschließt außerdem folgende Satzungsanderungen -Im Artikel 20 werden die Worte „zweihundertfunfzigtausend Franken“ durch „sechstausendzweihundert {6 200,00) Euro" ersetzt enden Natas oder der che junsusche Person ‚ger dazu ermächtigt ber 2 vertreion Unterschuft Auf der Rückseite
-Am Ende des Artikels 7 wird folgender Text hinzugefugt: „Insbesondere hat der NutznieRer das Belgsschen 7, . 1 à uneingeschrankte Stimmrecht in Bezug auf die Anteile, auf die sich das Nutznießungsrecht bezieht * Staatsbiatt vorbehalten
JJ Für analytischen Auszug:
Bernard SPROTEN, Notar
Gleichzertig hinterlegt: beglaubigte Ausfertigung des Generalversammlungsprotokolls, koordinierte Statu- ten
ite auf der letzten Seite des Tets B angeben Auf det Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder de Pe @ dou eraachigh sed die junshsche Porsor
en
Auf der Ruckseite
Bijlagen
bij
het
Belgisch
Staatsblad
-16/05/2007-
Annexes
du
Moniteur
belge
Jaarrekeningen
19/06/2006
Belgisch Staatsblad, aankondiging n°2006-06-19/0089956
Jaarrekeningen
17/08/2005
Belgisch Staatsblad, aankondiging n°2005-08-17/0221655
Jaarrekeningen
02/08/2004
Belgisch Staatsblad, aankondiging n°2004-08-02/0187723
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